AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Schidorf Kirchbach/Fremdenverkehrsverein Kirchbach
Diese AGB‘s gelten für alle aktuellen und auch zukünftigen Leistungen, welche im Zusammenhang mit dem Kauf/Erwerb von Tickets und Zugangsberechtigungen durch Gäste/Besucher (Kunden) erfolgen. Das Schidorf Kirchbach agiert eigenverantwortlich und rechtlich selbstständig. Der Erwerb einer Karte berechtigt den Fahrgast zur Benützung der von der Karte umfassten Anlagen. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt daher mit dem Schidorf Kirchbach zustande.
Allfällige Haftungen gegenüber Fahrgästen, sei es auf vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Liftanlagen sowie Skipisten trifft daher ausschließlich das Schidorf Kirchbach. Die allfällige Haftung gegenüber den Vertragspartnern, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus, bzw. beim Betrieb und der Benützung der Anlagen (inkl. Pisten)trifft daher ausdrücklich das Schidorf Kirchbach. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, dies gilt nicht für Personenschäden. Straßen, Parkplätze, Wegesteige und dergleichen, sowie Spielplätze gehören nicht zu den Anlagen. Die Benützung der Aufstiegshilfen (Liftanlagen) setzt den Besitz einer gültigen Skikarte/Saisonkarte voraus. Das Schidorf Kirchbach schuldet dem Besitzer eines gültigen Skipasses dann keine Beförderung, wenn eine Beförderung aus nicht vom Bergbahnunternehmen zu vertretenden Gründen unmöglich oder unzulässig ist. Zu solchen Gründen zählen neben witterungsbedingten Einflüssen (z.B. starker Wind) auch Stillstandzeiten wegen vorgeschriebener Wartungen, technischer Störungen, behördlichen Anordnungen, höhere Gewalt (wie z.B. Unruhen, Epidemien, Pandemien oder ähnliches).
1. Allgemeines
Durch die Nutzung eines gültigen Tickets kommt zwischen dem Schidorf Kirchbach und dem Nutzer ein Beförderungs- und Pistenbenützungsvertrag zustande. Der Kunde unterwirft sich hiermit ausdrücklich den hier festgehaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies insbesondere auch in Bezug auf die Tarifbestimmungen, die Preislisten und die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen der einzelnen Anlagen laut jeweiligem Aushang. Ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen oder AGB´s, die Missachtung gänzlicher oder teilweiser Sperre der Schipiste und Anlagen sowie das wiederholte Nichtbefolgen von Anweisungen der Mitarbeiter des Schidorfes Kirchbach kann den Ausschluss von jeder Beförderung und den ersatzlosen Entzug des Tickets bzw. der Saisonkarte sowie gegebenenfalls eine Strafanzeige bei der zuständigen Behörde zur Folge haben. Dasselbe gilt bei vorsätzlicher Beschädigung von Eigentum des Schidorfes Kirchbach oder ehrenbeleidigendem und kridaschädigenden Verhalten zum Nachteil des Schidorfes Kirchbach.
2. Tickets
Der Erwerb eines gültigen Tickets ist ausnahmslos an der Kassa des Schidorfes Kirchbach möglich, oder nach Einlösen eines Onlinegutscheines über www.kirchbach.net an der Schidorfkassa vor Ort. Für die Geltendmachung eines Sondertarifes besteht entsprechende Ausweispflicht. Für den Erwerb von Langzeitkarten (z.B. Saisonkarten) sind ein Ausweis sowie ein Lichtbild erforderlich, welches der Käufer selbst mitzubringen hat. Tickets und Berechtigungsnachweise bei eventuellen Sondertarifen sind den Bediensteten und Kontrolleuren de Schidorfes Kirchbach auf Verlangen vorzuweisen. Das gültige Ticket berechtigt den Inhaber zur Benützung aller in Betrieb stehender Anlagen innerhalb der Geltungsdauer nach den Tarif- und Beförderungsbedingungen und diesen AGBs. Das Ticket ist nicht übertragbar, der nachträgliche Umtausch gegen ein anderes Ticket und die Änderung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich. Tickets, die nicht an den oben genannten Verkaufsstellen erworben wurden, verlorene Tickets, sowie Tickets, die missbräuchlich erworben oder verwendet werden, werden gesperrt. Jede missbräuchliche Verwendung eines Tickets hat darüber hinaus die Einhebung eines Straftarifs in der Höhe des doppelten Tageskartenpreises (Normaltarif) zur Folge. Beim Erwerb von Skipässen aller Art werden pro ausgestellte Karte € 2,00 als Einsatz für die KeyCard eingehoben. Bei der Rückgabe des Skipasses an der Kassa wird dieser Betrag rückerstattet. Bei beschädigten Tickets ist keine Rückerstattung möglich.
3. Verlust von Tickets
Eine Rückvergütung ist nur bei Skiunfällen für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer ab 2 Tagen = Saisonkarten möglich. Die Rückvergütung erfolgt ab dem der Letztverwendung folgenden Tag bzw. frühestens ab dem ersten Tag nach dem Unfall. Wenn der Skipass nach dem Unfall nochmals benutzt wurde, ist eine Rückvergütung zur Gänze ausgeschlossen. Der Kassabeleg und ein ärztliches Attest sind bis spätestens 10:00 Uhr am Folgetag an der Kassa des Schidorfes Kirchbach vorzulegen. Die bekannt gegebenen Anfangs- und Enddaten einer Saison sind keine „Fixtermine“ und hängen z.B. von der Witterung ab. Bei der Rückvergütung von Saisonkarten ist der Betrag je nach Datum der Rückgabe gestaffelt. Für jeden Fall der Rückvergütung richtet sich der Rückvergütungswert nach dem Verhältnis des Kaufwertes und der Benützungsdauer des Skipasses. Eine Rückvergütung bei einer Saisonkarte ist jedenfalls ausgeschlossen, wenn die Saisonkarte schon an 15 Tagen oder öfter benutzt wurde. Für Saisonkarten, die nach dem 28.02. beim Schidorf Kirchbach einlangen, erfolgen ausnahmslos keine weiteren Rückvergütungen. Die Nichtausnützung eines Tickets aufgrund von Schlechtwetter, unvorhergesehene Abreisen, Krankheit, Betriebsunterbrechungen, Sperrung von Skianlagen, Sperrung von ganzen Anlagen, Sperrung von einzelnen Aufstiegshilfen und allen Aufstiegshilfen aus welchen Gründen auch immer, vorzeitige Einstellung des Liftbetriebes oder ähnliches geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer. Insbesondere die Einstellung des Betriebes aufgrund höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen aufgrund technischer, gesundheitlicher (Pandemie, Epidemie, und ähnlichen) oder sonstigen Gründen, geben keine Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer, soweit diese Sperrung nicht durch grobes Verschulden des Schidorfes Kirchbach veranlasst wurden.
4. Bergung von Verletzten
Die Bergung von Verletzten wird seitens des Schidorfes Kirchbach organisiert und in Zusammenarbeit mit deren Partnern durchgeführt, sofern die Verletzung während der Betriebszeiten zustande kommt. I
5. Pistenreservierungen/Pistensperren
Grundsätzlich sind Pistenreservierungen bzw. Pistensperren nur nach Verfügbarkeit möglich. Die Zusage einer solchen Reservierung bzw. Sperre erfolgt ausschließlich im Ermessen des Schidorfes Kirchbach. Die Reservierung einzelner Pisten für Schulungs-, Trainings- und Rennveranstaltungen erfolgt ebenfalls ausschließlich durch das Schidorf Kirchbach. Die Reservierung muss vom Schidorf Kirchbach mündlich oder schriftlich bestätigt werden. Zur Gewährleistung eines gefahrenlosen sowie ungehinderten Kundenverkehrs ist jegliches Auflegen und Aufstellen von Gegenständen oder Behelfnissen (im Besonderen auch Lehr-/Lernbehelfnissen) sowie das Stecken, Bohren von Stangen, Absperrungen etc. außerhalb der reservierten und tatsächlich zugewiesenen Pisten, Pistenabschnitte oder anderer Teilflächen verboten. Beim Setzen von Stangen und Absperreinrichtungen innerhalb der zugewiesenen Flächen darf diese nur in die aufliegende Schneedecke verankert und nicht in den Boden gebohrt werden. Bei Verlassen des reservierten Pistenabschnittes ist dieser von allen aufgelegten und aufgestellten Gegenständen und Behelfnissen, gesteckten oder gebohrten Stangen und Absperrungen etc. zu räumen, sodass die Piste/Strecke wieder von den Wintersportlern und Pistenbenützern gefahrenlos und ungehindert benutzt werden kann.
BITTE BEACHTEN: Die Pisten sind außerhalb der Betriebszeiten gesperrt. Während dieser Zeit besteht keine Gefahrensicherung. Verletzungsgefahr durch Pistenbearbeitung, lose Kabel und Schläuche der Beschneiungsgeräte.
6. Fun-Sport/Sondereinrichtungen
Die Nutzbarkeit der Einrichtung von Sonderskiflächen kann teilweise oder zur Gänze eingeschränkt sein. Diese Einschränkungen ergeben keinen Anspruch auf Rückerstattung, Preisminderung oder Verlängerung der Benutzung des Skipasses.
7. Haftung
Die Haftung des Schidorfes Kirchbach für Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Benützung der Lift- und Pistenanlagen entstehen, wird im Falle der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Betreiber der Liftanlagen sind in keinster Weise verantwortlich für Gegenstände, die dem Kunden im Skigebiet abhandenkommen. Im Falle einer möglichen Verschmutzung der Bekleidung bei der Benützung der Liftanlagen trifft den Betreiber keine Wiedergutmachungspflicht. Die allfällige Haftung gegenüber Kunden, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. während der Benutzung der Lift- und Pistenanlagen trifft ausschließlich das Schidorf Kirchbach.
8. Erwerbsmäßige und werbliche Tätigkeiten
Jede erwerbsmäßige und werbliche Tätigkeit auf Anlagen, Pisten und Skiabfahrten sowie Parkflächen des Schidorfes Kirchbach muss von diesem ausdrücklich genehmigt werden. Das Anbringen von Werbetafeln, Panoramakameras und sonstiger Werbung darf nur mit Zustimmung des Schidorfes Kirchbach erfolgen. Zuwiderhandlungen können ebenfalls den Ausschluss der Beförderung und den ersatzlosen Entzug des Tickets zur Folge haben (Siehe Punkt 2).
9. Datenverarbeitung
Durch den Abschluss des Beförderungsvertrages erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm dem Schidorf Kirchbach zur Verfügung gestellten Daten in weiterer Folge von diesem zu Werbezwecken verarbeitet und verwendet werden dürfen. Die Zustimmung der Verwendung solcher Daten kann jederzeit in schriftlicher Form widerrufen werden. Es werden nur solche personenbezogene Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung der Leistungen des Schidorfes Kirchbach erforderlich sind oder der Kunde freiwillig zur Verfügung stellt. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm bei der Buchung eingegebenen Daten zur Durchführung des Buchungs- und Zahlungsvorganges von Saisonkarten bzw. Gutscheinen gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten können zu Kontrollzwecken auch mit externen Systemen abgeglichen werden. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zustimmung jederzeit widerrufbar ist. Der Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem und auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Übermittlung der Zahlungsbestätigung ins Zahlungssystem und - nach deren Zahlungsfreigabe – zur Abbuchung des jeweils fälligen Rechnungsbetrages im Einziehungsermächtigungsverfahren der gewählten Zahlungsart. Alle am Buchungsvorgang beteiligten Unternehmen unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Der Kunde wird per E-Mail über neue Dienstleistungen und Skiangebote informiert. Dieser Service ist kostenlos und jederzeit kündbar. Das Schidorf Kirchbach übernimmt aber keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen auf Grund nicht vom Schidorf Kirchbach verursachten Fehlern bei der Datenübertragung und/oder autorisiertem Zugriff durch Dritte. Die Daten werden nicht länger aufbewahrt, als diese zur Erfüllung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist.
10. Wertgutscheine
Wertgutscheine enthalten aufgrund der fehlenden Zuordnung des Leistungsinhalts keine Mehrwertsteuer. Die Einlösung der Wertgutscheine kann ausschließlich beim Schidorf Krichach erfolgen. Wertguscheine können ausschließlich über die Plattform my.smorder.at erworben werden - sieh die dort gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verlorene Wertgutscheine werden nicht ersetzt!
11. Fotohinweise
Zum Zweck der Dokumentation und Darstellung unserer Aktivitäten werden im Zuge von Veranstaltungen entweder durch uns oder durch von uns beauftragte Fotografen Fotos und Videoaufnahmen angefertigt. Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit werden diese auf unserer Website, in Social Media Kanälen sowie in Print Medien veröffentlicht, um auf diese Weise unseren Geschäftspartnern und Kunden sowie interessierten Personen einen Einblick in unsere Aktivitäten zu vermitteln und unseren Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Wir stützen uns bei der Verarbeitung dieser Daten auf unser berechtigtes Interesse im Sinne des Art 6 Abs 1 lit f DSGVO sowie auf §§ 12, 13 DSG unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Die angefertigten Aufnahmen werden der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung auf unserer Website, in sozialen Medien und in Printmedien oder Eigenpublikationen zugänglich gemacht. Eine darüberhinausgehende Verwendung dieser Aufnahmen zu einem anderen Zweck erfolgt nicht. Die Daten werden auch nicht an Empfänger weitergegeben, die mit diesen Daten eigene Zwecke verfolgen. Die Bild- und Videoaufnahmen werden bis zum Ende des dritten Jahres nach der letzten Verwendung gespeichert, da erst danach angenommen werden kann, dass sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist. Einzelne Bildaufnahmen, insbesondere mit Personen des öffentlichen Lebens, können für Archivzwecke auch länger gespeichert werden. Die Prüfung eines Löschbegehrens im Einzelfall bleibt hiervon unberührt. Als betroffene Person steht Ihnen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an: Fremdenverkehrsverein Kirbach/Schidorf Kirchbach, schidorf@kirchbach.net! Darüber hinaus können Sie den Fotografen nach einer Aufnahme Ihrer Person unverzüglich ersuchen, Ihnen das Foto oder die Videoaufnahme zu zeigen und sofort zu löschen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Interessen in sonstiger Weise verletzt worden sind, steht es Ihnen frei, bei einer Aufsichtsbehörde, in Österreich ist die die Datenschutzbehörde, Beschwerde zu erheben.
12. Sonstige Bestimmungen
Es gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Anlagen. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Vorhinein zur Kenntnis zu nehmen und gegen diese nicht zu verstoßen sowie den Anweisungen des jeweiligen Liftpersonals Folge zu leisten. Insbesondere sind die speziellen Beförderungsvorschriften von Kindern unter 14 Jahre bzw. unter einer Körpergröße von 110 cm zu beachten. Da wir Skipisten anbieten und keine Rodelbahn sind, haben wir keinerlei Möglichkeiten ein sicheres Rodeln für den Rodelnden und die Skifahrer zu gewährleisten, weisen wir darauf hin, dass Rodeln auf unseren Pisten nicht gestattet ist und eine Verletzung der AGB's darstellt. Auf Skipisten ist das Rodeln nicht gestattet, da einerseits die Piste beschädigt wird und andererseits stellen Rodeln ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Skifahrer dar, und auch umgekehrt. Weiters wird darauf hingewiesen, dass das Verlassen der präparierten und ausgewiesenen Trassen und Pisten (z.B. auch Tiefschnee- und Buckelpisten) sowie das Befahren der angrenzenden Waldflächen grundsätzlich verboten ist. Ein Zuwiderhandeln ist strafbar (§ 33 Forstgesetz); außerdem ist eine Haftung für daraus resultierende Schäden ausgeschlossen.
13. Die geltenden FIS-Pistenregeln (Aushang im Schidorf) stellen ebenso einen Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar und sind vom Benützer der Lift- und Pistenanlagen einzuhalten. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss dem EU-Kaufrecht und sämtlicher Kollisionsnormen. Zuständig ist das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz der jeweiligen Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft.
Allfällige Haftungen gegenüber Fahrgästen, sei es auf vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Liftanlagen sowie Skipisten trifft daher ausschließlich das Schidorf Kirchbach. Die allfällige Haftung gegenüber den Vertragspartnern, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus, bzw. beim Betrieb und der Benützung der Anlagen (inkl. Pisten)trifft daher ausdrücklich das Schidorf Kirchbach. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, dies gilt nicht für Personenschäden. Straßen, Parkplätze, Wegesteige und dergleichen, sowie Spielplätze gehören nicht zu den Anlagen. Die Benützung der Aufstiegshilfen (Liftanlagen) setzt den Besitz einer gültigen Skikarte/Saisonkarte voraus. Das Schidorf Kirchbach schuldet dem Besitzer eines gültigen Skipasses dann keine Beförderung, wenn eine Beförderung aus nicht vom Bergbahnunternehmen zu vertretenden Gründen unmöglich oder unzulässig ist. Zu solchen Gründen zählen neben witterungsbedingten Einflüssen (z.B. starker Wind) auch Stillstandzeiten wegen vorgeschriebener Wartungen, technischer Störungen, behördlichen Anordnungen, höhere Gewalt (wie z.B. Unruhen, Epidemien, Pandemien oder ähnliches).
1. Allgemeines
Durch die Nutzung eines gültigen Tickets kommt zwischen dem Schidorf Kirchbach und dem Nutzer ein Beförderungs- und Pistenbenützungsvertrag zustande. Der Kunde unterwirft sich hiermit ausdrücklich den hier festgehaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies insbesondere auch in Bezug auf die Tarifbestimmungen, die Preislisten und die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen der einzelnen Anlagen laut jeweiligem Aushang. Ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen oder AGB´s, die Missachtung gänzlicher oder teilweiser Sperre der Schipiste und Anlagen sowie das wiederholte Nichtbefolgen von Anweisungen der Mitarbeiter des Schidorfes Kirchbach kann den Ausschluss von jeder Beförderung und den ersatzlosen Entzug des Tickets bzw. der Saisonkarte sowie gegebenenfalls eine Strafanzeige bei der zuständigen Behörde zur Folge haben. Dasselbe gilt bei vorsätzlicher Beschädigung von Eigentum des Schidorfes Kirchbach oder ehrenbeleidigendem und kridaschädigenden Verhalten zum Nachteil des Schidorfes Kirchbach.
2. Tickets
Der Erwerb eines gültigen Tickets ist ausnahmslos an der Kassa des Schidorfes Kirchbach möglich, oder nach Einlösen eines Onlinegutscheines über www.kirchbach.net an der Schidorfkassa vor Ort. Für die Geltendmachung eines Sondertarifes besteht entsprechende Ausweispflicht. Für den Erwerb von Langzeitkarten (z.B. Saisonkarten) sind ein Ausweis sowie ein Lichtbild erforderlich, welches der Käufer selbst mitzubringen hat. Tickets und Berechtigungsnachweise bei eventuellen Sondertarifen sind den Bediensteten und Kontrolleuren de Schidorfes Kirchbach auf Verlangen vorzuweisen. Das gültige Ticket berechtigt den Inhaber zur Benützung aller in Betrieb stehender Anlagen innerhalb der Geltungsdauer nach den Tarif- und Beförderungsbedingungen und diesen AGBs. Das Ticket ist nicht übertragbar, der nachträgliche Umtausch gegen ein anderes Ticket und die Änderung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich. Tickets, die nicht an den oben genannten Verkaufsstellen erworben wurden, verlorene Tickets, sowie Tickets, die missbräuchlich erworben oder verwendet werden, werden gesperrt. Jede missbräuchliche Verwendung eines Tickets hat darüber hinaus die Einhebung eines Straftarifs in der Höhe des doppelten Tageskartenpreises (Normaltarif) zur Folge. Beim Erwerb von Skipässen aller Art werden pro ausgestellte Karte € 2,00 als Einsatz für die KeyCard eingehoben. Bei der Rückgabe des Skipasses an der Kassa wird dieser Betrag rückerstattet. Bei beschädigten Tickets ist keine Rückerstattung möglich.
3. Verlust von Tickets
Eine Rückvergütung ist nur bei Skiunfällen für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer ab 2 Tagen = Saisonkarten möglich. Die Rückvergütung erfolgt ab dem der Letztverwendung folgenden Tag bzw. frühestens ab dem ersten Tag nach dem Unfall. Wenn der Skipass nach dem Unfall nochmals benutzt wurde, ist eine Rückvergütung zur Gänze ausgeschlossen. Der Kassabeleg und ein ärztliches Attest sind bis spätestens 10:00 Uhr am Folgetag an der Kassa des Schidorfes Kirchbach vorzulegen. Die bekannt gegebenen Anfangs- und Enddaten einer Saison sind keine „Fixtermine“ und hängen z.B. von der Witterung ab. Bei der Rückvergütung von Saisonkarten ist der Betrag je nach Datum der Rückgabe gestaffelt. Für jeden Fall der Rückvergütung richtet sich der Rückvergütungswert nach dem Verhältnis des Kaufwertes und der Benützungsdauer des Skipasses. Eine Rückvergütung bei einer Saisonkarte ist jedenfalls ausgeschlossen, wenn die Saisonkarte schon an 15 Tagen oder öfter benutzt wurde. Für Saisonkarten, die nach dem 28.02. beim Schidorf Kirchbach einlangen, erfolgen ausnahmslos keine weiteren Rückvergütungen. Die Nichtausnützung eines Tickets aufgrund von Schlechtwetter, unvorhergesehene Abreisen, Krankheit, Betriebsunterbrechungen, Sperrung von Skianlagen, Sperrung von ganzen Anlagen, Sperrung von einzelnen Aufstiegshilfen und allen Aufstiegshilfen aus welchen Gründen auch immer, vorzeitige Einstellung des Liftbetriebes oder ähnliches geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer. Insbesondere die Einstellung des Betriebes aufgrund höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen aufgrund technischer, gesundheitlicher (Pandemie, Epidemie, und ähnlichen) oder sonstigen Gründen, geben keine Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer, soweit diese Sperrung nicht durch grobes Verschulden des Schidorfes Kirchbach veranlasst wurden.
4. Bergung von Verletzten
Die Bergung von Verletzten wird seitens des Schidorfes Kirchbach organisiert und in Zusammenarbeit mit deren Partnern durchgeführt, sofern die Verletzung während der Betriebszeiten zustande kommt. I
5. Pistenreservierungen/Pistensperren
Grundsätzlich sind Pistenreservierungen bzw. Pistensperren nur nach Verfügbarkeit möglich. Die Zusage einer solchen Reservierung bzw. Sperre erfolgt ausschließlich im Ermessen des Schidorfes Kirchbach. Die Reservierung einzelner Pisten für Schulungs-, Trainings- und Rennveranstaltungen erfolgt ebenfalls ausschließlich durch das Schidorf Kirchbach. Die Reservierung muss vom Schidorf Kirchbach mündlich oder schriftlich bestätigt werden. Zur Gewährleistung eines gefahrenlosen sowie ungehinderten Kundenverkehrs ist jegliches Auflegen und Aufstellen von Gegenständen oder Behelfnissen (im Besonderen auch Lehr-/Lernbehelfnissen) sowie das Stecken, Bohren von Stangen, Absperrungen etc. außerhalb der reservierten und tatsächlich zugewiesenen Pisten, Pistenabschnitte oder anderer Teilflächen verboten. Beim Setzen von Stangen und Absperreinrichtungen innerhalb der zugewiesenen Flächen darf diese nur in die aufliegende Schneedecke verankert und nicht in den Boden gebohrt werden. Bei Verlassen des reservierten Pistenabschnittes ist dieser von allen aufgelegten und aufgestellten Gegenständen und Behelfnissen, gesteckten oder gebohrten Stangen und Absperrungen etc. zu räumen, sodass die Piste/Strecke wieder von den Wintersportlern und Pistenbenützern gefahrenlos und ungehindert benutzt werden kann.
BITTE BEACHTEN: Die Pisten sind außerhalb der Betriebszeiten gesperrt. Während dieser Zeit besteht keine Gefahrensicherung. Verletzungsgefahr durch Pistenbearbeitung, lose Kabel und Schläuche der Beschneiungsgeräte.
6. Fun-Sport/Sondereinrichtungen
Die Nutzbarkeit der Einrichtung von Sonderskiflächen kann teilweise oder zur Gänze eingeschränkt sein. Diese Einschränkungen ergeben keinen Anspruch auf Rückerstattung, Preisminderung oder Verlängerung der Benutzung des Skipasses.
7. Haftung
Die Haftung des Schidorfes Kirchbach für Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Benützung der Lift- und Pistenanlagen entstehen, wird im Falle der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Betreiber der Liftanlagen sind in keinster Weise verantwortlich für Gegenstände, die dem Kunden im Skigebiet abhandenkommen. Im Falle einer möglichen Verschmutzung der Bekleidung bei der Benützung der Liftanlagen trifft den Betreiber keine Wiedergutmachungspflicht. Die allfällige Haftung gegenüber Kunden, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. während der Benutzung der Lift- und Pistenanlagen trifft ausschließlich das Schidorf Kirchbach.
8. Erwerbsmäßige und werbliche Tätigkeiten
Jede erwerbsmäßige und werbliche Tätigkeit auf Anlagen, Pisten und Skiabfahrten sowie Parkflächen des Schidorfes Kirchbach muss von diesem ausdrücklich genehmigt werden. Das Anbringen von Werbetafeln, Panoramakameras und sonstiger Werbung darf nur mit Zustimmung des Schidorfes Kirchbach erfolgen. Zuwiderhandlungen können ebenfalls den Ausschluss der Beförderung und den ersatzlosen Entzug des Tickets zur Folge haben (Siehe Punkt 2).
9. Datenverarbeitung
Durch den Abschluss des Beförderungsvertrages erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm dem Schidorf Kirchbach zur Verfügung gestellten Daten in weiterer Folge von diesem zu Werbezwecken verarbeitet und verwendet werden dürfen. Die Zustimmung der Verwendung solcher Daten kann jederzeit in schriftlicher Form widerrufen werden. Es werden nur solche personenbezogene Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung der Leistungen des Schidorfes Kirchbach erforderlich sind oder der Kunde freiwillig zur Verfügung stellt. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm bei der Buchung eingegebenen Daten zur Durchführung des Buchungs- und Zahlungsvorganges von Saisonkarten bzw. Gutscheinen gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten können zu Kontrollzwecken auch mit externen Systemen abgeglichen werden. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zustimmung jederzeit widerrufbar ist. Der Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem und auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Übermittlung der Zahlungsbestätigung ins Zahlungssystem und - nach deren Zahlungsfreigabe – zur Abbuchung des jeweils fälligen Rechnungsbetrages im Einziehungsermächtigungsverfahren der gewählten Zahlungsart. Alle am Buchungsvorgang beteiligten Unternehmen unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Der Kunde wird per E-Mail über neue Dienstleistungen und Skiangebote informiert. Dieser Service ist kostenlos und jederzeit kündbar. Das Schidorf Kirchbach übernimmt aber keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen auf Grund nicht vom Schidorf Kirchbach verursachten Fehlern bei der Datenübertragung und/oder autorisiertem Zugriff durch Dritte. Die Daten werden nicht länger aufbewahrt, als diese zur Erfüllung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist.
10. Wertgutscheine
Wertgutscheine enthalten aufgrund der fehlenden Zuordnung des Leistungsinhalts keine Mehrwertsteuer. Die Einlösung der Wertgutscheine kann ausschließlich beim Schidorf Krichach erfolgen. Wertguscheine können ausschließlich über die Plattform my.smorder.at erworben werden - sieh die dort gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verlorene Wertgutscheine werden nicht ersetzt!
11. Fotohinweise
Zum Zweck der Dokumentation und Darstellung unserer Aktivitäten werden im Zuge von Veranstaltungen entweder durch uns oder durch von uns beauftragte Fotografen Fotos und Videoaufnahmen angefertigt. Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit werden diese auf unserer Website, in Social Media Kanälen sowie in Print Medien veröffentlicht, um auf diese Weise unseren Geschäftspartnern und Kunden sowie interessierten Personen einen Einblick in unsere Aktivitäten zu vermitteln und unseren Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Wir stützen uns bei der Verarbeitung dieser Daten auf unser berechtigtes Interesse im Sinne des Art 6 Abs 1 lit f DSGVO sowie auf §§ 12, 13 DSG unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Die angefertigten Aufnahmen werden der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung auf unserer Website, in sozialen Medien und in Printmedien oder Eigenpublikationen zugänglich gemacht. Eine darüberhinausgehende Verwendung dieser Aufnahmen zu einem anderen Zweck erfolgt nicht. Die Daten werden auch nicht an Empfänger weitergegeben, die mit diesen Daten eigene Zwecke verfolgen. Die Bild- und Videoaufnahmen werden bis zum Ende des dritten Jahres nach der letzten Verwendung gespeichert, da erst danach angenommen werden kann, dass sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist. Einzelne Bildaufnahmen, insbesondere mit Personen des öffentlichen Lebens, können für Archivzwecke auch länger gespeichert werden. Die Prüfung eines Löschbegehrens im Einzelfall bleibt hiervon unberührt. Als betroffene Person steht Ihnen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an: Fremdenverkehrsverein Kirbach/Schidorf Kirchbach, schidorf@kirchbach.net! Darüber hinaus können Sie den Fotografen nach einer Aufnahme Ihrer Person unverzüglich ersuchen, Ihnen das Foto oder die Videoaufnahme zu zeigen und sofort zu löschen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Interessen in sonstiger Weise verletzt worden sind, steht es Ihnen frei, bei einer Aufsichtsbehörde, in Österreich ist die die Datenschutzbehörde, Beschwerde zu erheben.
12. Sonstige Bestimmungen
Es gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Anlagen. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Vorhinein zur Kenntnis zu nehmen und gegen diese nicht zu verstoßen sowie den Anweisungen des jeweiligen Liftpersonals Folge zu leisten. Insbesondere sind die speziellen Beförderungsvorschriften von Kindern unter 14 Jahre bzw. unter einer Körpergröße von 110 cm zu beachten. Da wir Skipisten anbieten und keine Rodelbahn sind, haben wir keinerlei Möglichkeiten ein sicheres Rodeln für den Rodelnden und die Skifahrer zu gewährleisten, weisen wir darauf hin, dass Rodeln auf unseren Pisten nicht gestattet ist und eine Verletzung der AGB's darstellt. Auf Skipisten ist das Rodeln nicht gestattet, da einerseits die Piste beschädigt wird und andererseits stellen Rodeln ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Skifahrer dar, und auch umgekehrt. Weiters wird darauf hingewiesen, dass das Verlassen der präparierten und ausgewiesenen Trassen und Pisten (z.B. auch Tiefschnee- und Buckelpisten) sowie das Befahren der angrenzenden Waldflächen grundsätzlich verboten ist. Ein Zuwiderhandeln ist strafbar (§ 33 Forstgesetz); außerdem ist eine Haftung für daraus resultierende Schäden ausgeschlossen.
13. Die geltenden FIS-Pistenregeln (Aushang im Schidorf) stellen ebenso einen Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar und sind vom Benützer der Lift- und Pistenanlagen einzuhalten. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss dem EU-Kaufrecht und sämtlicher Kollisionsnormen. Zuständig ist das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz der jeweiligen Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft.